Anmeldung der schulpflichtigen Kinder für das Schuljahr 2024/2025

Liebe Eltern,

 

mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 werden die Kinder schulpflichtig,

die bis 30.06.2025 das sechste Lebensjahr vollenden.

Anzumelden sind außerdem alle Kinder, die im vorigen Jahr vom Besuch der Schule zurückgestellt worden sind. Der Zurückstellungsbescheid ist vorzulegen.

Es besteht seitens der Eltern eine Anmeldepflicht zum Schulbesuch.


Die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2025/2026 findet am


Dienstag, 13.02.2024   7.30 - 12:00 Uhr und 15.00 -17.00 Uhr statt.


Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig


Bei der Schulanmeldung ist das Kind persönlich vorzustellen

und folgende Unterlagen sind vorzulegen:


- die Geburtsurkunde des schulpflichtigen Kindes

- evtl. Zurückstellungsbescheid aus dem Vorjahr

- bei Alleinerziehenden ganz wichtig: Negativbescheinigung/Sorgerechtsbescheide

- Nachweis über die Masernimpfung

- evtl. Nachweise einer Früherkennungsuntersuchung sowie ärztliche Gutachten

 

Die Antragstellung auf vorzeitige Einschulung des Kindes sowie auf Zurückstellung von der Einschulung um ein Jahr erfolgt ebenfalls zu diesem Zeitpunkt.

Beachten Sie bitte, dass der Antrag eine Begründung enthalten muss.


Sollten Sie vorab Fragen zum Anmeldeverfahren haben oder die o.g. Termine nicht wahrnehmen können, setzen Sie sich bitte telefonisch unter der Nummer 034741 393 mit uns in Verbindung.


 

Grundschule „Prinzenhaus“ Hoym




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